Größenklassen

Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Größenklassen für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. angehoben. Die Schwellenwerte für die beiden Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatzerlöse wurden dabei um rund 20 % erhöht. Im § 267 HGB ist die Umschreibung der Größenklassen festgelegt. Dies bedeutet, dass nun mehrere Unternehmen die Vorteile für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nutzen können. Diese Änderungen gelten ab Jahresabschluss zum 31.12.2009. 
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