Grundbesitzwert

Der Grundbesitzwert wird für bebaute und unbebaute Grundstücke als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbssteuer verwendet und wird - wenn notwendig - vom Finanzamt festgelegt. Dieser Wert stellt die Grundlage für die Ermittlung der Erbschaftssteuer dar, die vom Erbnehmer oder einer Erbengemeinschaft an das Finanzamt zu zahlen ist, wenn Immobilien vererbt oder verschenkt werden.
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