Grundfreibetrag Jeder Erwerbstätige, der in Deutschland Einkommen bezieht, muss dieses Einkommen versteuern. Damit jedoch das Existenzminimum gesichert ist, legt die Bundesregierung einen Grundfreibetrag fest, bis zu dem für das Einkommen keine Einkommensteuer anfällt. Steigt jedoch das Einkommen über den Freibetrag, so wird das gesamte Einkommen steuerpflichtig. Ab dem 1. Januar 2010 liegt der Grundfreibetrag bei 8.004 € für Ledige und 16.008 € für Verheiratete. Neben dem Grundfreibetrag können häufig noch andere Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt werden, so dass weit höhere Einnahmen steuerfrei bleiben können.
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