Grundlagenbescheid

Grundlagenbescheide sind Bescheide, die eine Bindungswirkung für Folgebescheide besitzen. Sie lösen jedoch keine unmittelbare Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerschuld aus. Falls ein Grundlagenbescheid geändert oder aufgehoben wird, muss laut § 175 I Nr. 1 AO auch der Folgebescheid geändert beziehungsweise aufgehoben werden.
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