Grundsteuer Die Grundsteuer, die zu den Realsteuern gehört, bezieht sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines im Inland liegenden Grundstücks. Sie gilt für alle Arten von Grund- und Immobilienbesitz. Die Grundsteuer wird in zwei Schritten bestimmt. Zuerst setzt die Finanzbehörde den Steuermessbetrag fest, indem sie vom Einheitswert, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt, oder vom Ersatzwirtschaftswert ausgeht. Diesen Wert multipliziert die Finanzbehörde mit der betreffenden Steuermesszahl, die von der Art des Grundstücks abhängt. Anschließend wendet die Gemeinde auf diesen Steuermessbetrag den Hebesatz an und setzt die Grundsteuer fest.
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