Härteausgleich

Beim Härteausgleich handelt es sich um eine Steuerermäßigung. Von den Einkünften kann eine Freigrenze abgezogen werden, wenn die Einkünfte bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von einem im Nebenjob erworbenen Einkommen kein Steuer abgezogen wird, weil es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Die Einkünfte dürfen jedoch nicht höher als 410 € sein. Ansonsten verringert sich der Härteausgleich abhängig von der Höhe der Einkünfte stufenweise.
» Fenster schließen