Haftpflichtversicherung

Prämienzahlungen für die Haftpflichtversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Sie fallen unter die Betriebsausgaben, wenn die Versicherung durch den Betrieb veranlasst ist und im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb steht. Handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs, das beruflich eingesetzt wird, sind die Prämienzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig. Zahlungen für die private Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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