Haushaltsfreibetrag

Bis zum Jahr 2004 gab es einen Haushaltsfreibetrag für allein erziehende Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind. Statt des Haushaltsfreibetrags existiert heutzutage der Entlastungsbetrag, der 1.308 € beträgt (§ 24b EStG). Mit diesem Freibetrag soll berücksichtigt werden, dass Alleinerziehende einen verteuerten Hausstand unterhalten müssen und ihre steuerliche Leistungsfähigkeit geringer ist. Der Freibetrag ist unabhängig von der Anzahl der Kinder und wird bei der Steuerberechnung von der Summe der Einkünfte abgezogen.
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