Herstellungskosten

Herstellungskosten sind die Kosten für die vollständige oder teilweise Herstellung eines Wirtschaftsgutes, die einem Unternehmen bei der Fertigung entstehen. Bei diesen Kosten handelt es sich um einen Bewertungsmaßstab für die Berechung der Abschreibung. Die Herstellungskosten geben somit Auskunft über die Kosten eines Produkts oder einer Dienstleistung, wenn die Kosten aller Teile berücksichtigt werden, die an der Erstellung des zu verkaufenden Produkts beteiligt sind. Laut § 255 Abs.2 HGB gehören zu den Herstellungskosten die Materialkosten, die Fertigungseinzelkosten, die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der anteilige Wertverzehr des Anlagevermögens. Vertriebskosten und Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Bei der Errichtung von Gebäuden fallen unter anderem Kosten für die Baugenehmigung und -abnahme, Zahlungen an Bauhandwerker, Honorare für Architekten und Statiker und Kosten für Anschlüsse von Strom, Wasser, Gas, und Abwasser unter die Herstellungskosten.
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