Immobilie Durch vermietete Immobilien, die zum Privatvermögen gehören, entstehen Vermietungseinkünfte. Werden hingegen Immobilien eigenbetrieblich genutzt, sind sie dem Betriebsvermögen hinzuzurechnen. In diesem Fall werden die Kosten, die für diese Immobilie anfallen, als Betriebsausgaben gezählt. Die Umsatzsteuerbeträge, die für Architekten, Handwerker etc. beim Bau des Betriebsgebäudes anfallen, kann ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer als Vorsteuer abziehen. Herstellungskosten des Gebäudes können steuerlich abgeschrieben werden, jedoch nicht die Anschaffungskosten für den Grund und Boden.
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