Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und seine Zahlungen eingestellt hat. Ziel ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Das Schuldnervermögen wird beschlagnahmt, sobald die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschlossen wird. Der Insolvenzverwalter bekommt die Rechte des Schuldners übertragen. Steueransprüche können ab diesem Zeitpunkt nur noch nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) geltend gemacht werden.
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