Investitionszulagengesetz 2010Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) wurde eine Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 geschaffen. Die Investitionszulage für Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin wird damit bis 2013 gesichert. Jedoch wird in den kommenden Jahren die Förderung schrittweise niedriger ausfallen. Das erste betriebliche Erstinvestitionsvorhaben muss zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.12.2013 liegen.
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