Jagd- und Fischereisteuer

Die Jagd- und Fischereisteuer gehört zu den örtlichen Steuern. Sie basiert auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder und besitzt den Charakter einer Luxussteuer. Die Steuer wird normalerweise von den Kreisen erhoben, denen auch die Ertragshoheit zusteht. Die Bemessungsgrundlage bei der Jagdsteuer ist der Jahresjagdwert beziehungsweise die jährliche Jagdpacht, bei der Fischerei ist es die Anzahl der Fischereibezirke.
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