Jahresabschluss

Der Jahresabschluss, der von Einzelkaufleute und Personengesellschaften jährlich in deutscher Sprache erstellt werden muss, fasst die Bilanz (§ 266 HGB), die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB) zusammen. Bei Kapitalgesellschaften sind zusätzlich weitere Unterlagen wie Anhang und Lagebericht notwendig. Der Jahresabschluss muss unter Angabe des aktuellen Datums unterzeichnet werden.
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