Juristische Person

Bei einer juristischen Person handelt es sich um eine Vereinigung von mehreren Personen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Juristische Personen verfügen über eine eigene Rechtsfähigkeit, wodurch sie unter anderen vor Gericht klagen oder selbst verklagt werden können. Es wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Stiftungen des öffentlichen Rechts, und juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Vereine, unterschieden.
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