Körperschaftsteuer Bei der Körperschaftsteuer (KSt) handelt es sich um eine spezielle Art der Einkommensteuer für juristische Personen (vor allem Kapitalgesellschaften), für andere Personenvereinigungen und für Vermögensmassen. Wie bei der Einkommensteuer wird das jährliche Einkommen als Besteuerungsgrundlage verwendet. Es wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht werden alle Einkünfte berücksichtigt. Dies gilt für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Falls jedoch weder die Geschäftsleitung noch der Sitz der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Inland liegen, kommt die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht für die inländischen Einkünfte zum Tragen.
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