Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer und gilt für Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf in das deutsche Steuergebiet gebrachte kaffeehaltige Waren. Für rohe Kaffeebohnen muss keine Steuer gezahlt werden. Die Verwaltung der Kaffeesteuer unterliegt der Zollverwaltung, das Aufkommen steht dem Bund zu. Die Steuer wird beim Hersteller oder beim Importeur erhoben.
» Fenster schließen