Kapitalertragsteuer Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Sie besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen und entsteht, sobald dem Gläubiger Kapitalerträge zufließen. Der Schuldner der Kapitalerträge nimmt normalerweise zu diesem Zeitpunkt den Steuerabzug vor. Kapitalertragsteuer muss nicht gezahlt werden, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Falls am Jahresende die Steuerschuld des Gläubigers geringer ausfällt als die einbehaltene Kapitalertragsteuer, wird diese Steuer im Rahmen der Veranlagung ganz oder teilweise zurückerstattet. Die Kapitalertragsteuer wird von den Ländern erhoben und ist an das Finanzamt abzuführen, das für die Besteuerung des Schuldners zuständig ist.
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