Kapitallebensversicherung
Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen. Im Falle der
Kapitallebensversicherung kommt der Gedanke der eigenen Altersversorgung hinzu. Je nach Vermögensstruktur trägt die
Lebensversicherung im Erbfall zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei. Auch aus erbschaftssteuerlichen Gründen kann sich der Abschluss einer
Lebensversicherung empfehlen.
Die Lebensversicherung ist rechtlich gesehen ein Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328,330 BGB. Das bedeutet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen – die Lebensversicherungssumme – in aller Regel nicht in den Nachlass fallen. Dem Begünstigten steht unabhängig von jeder letztwilligen Verfügung ein direkter Leistungsanspruch gegen den Versicherer zu.