Katalogberufe

Im § 18 I Nr.1 des Einkommensteuergesetzes werden die nicht gewerblichen Berufe in einem Art Katalog aufgelistet. Diese Katalogberufe beziehen ihre Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Folgende Katalogberufe gibt es: Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder  Heilpraktiker; rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater; naturwissenschaftliche und technische Berufe wie Ingenieure oder Architekt; sprach- und informationsvermittelnde Berufe wie Übersetzer, Dolmetscher oder Journalist.
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