Kinderfreibetrag Für jedes Kind eines Steuerpflichtigen werden in Deutschland vom Einkommen ein Kinderfreibetrag, welcher das sächliche Existenzminimum des Kindes sichern soll, und ein weiterer Freibetrag für Erziehung und Ausbildung abgezogen. Diese Freibeträge wurden zum 1.1.2010 erhöht. Der Kinderfreibetrag beträgt nun für jedes Kind für beide Elternteile zusammen 4.368 €, der weitere Freibetrag beträgt 2.640 € (§§ 32 Abs. 4, 66 EStG). Insgesamt sind dies 7.008 € pro Kind für beide Elternteile zusammen. Die Freibeträge werden anstelle des Kindergelds gewährt, wenn der Abzug der Freibeträge von der elterlichen Einkommensteuer zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld führt. Dieser Vergleich wird bei der Einkommensteuerberechnung automatisch vom Finanzamt durchgeführt, sobald bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausgefüllt und abgegeben wurde.
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