Kinosteuer Bei der Kinosteuer, die es seit den 30er-Jahren gibt, handelt es sich um eine Vergnügungssteuer. Bei dieser örtlichen Steuer werden die in einer Gemeinde veranstalteten Vergnügungen wie Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen sowie der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten besteuert. Die Steuer ist an die Gemeinde zu zahlen.
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