Kirchensteuer

Bei der Kirchensteuer handelt es sich eher um eine Art Mitgliedsbetrag an eine steuerberechtigten Religionsgemeinschaft. Die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, wobei als Bemessungsgrundlage das Jahreseinkommen benutzt wird. Der Steuersatz liegt zwischen 8 und 9 Prozent der Einkommensteuer. Eine Art Kirchensteuer gab es in Deutschland bereits im Mittelalter, als die Kirchenfürsten von den Bauern den "Zehnten" forderten. Auf der Lohnsteuerkarte ist eingetragen, ob man Kirchensteuer zahlt und an welche Religionsgemeinschaft. So bedeuten zum Beispiel "rk" römisch-katholisch, "ev" = evangelisch-protestantisch und "lt" evangelisch-lutherisch. Diese Einnahmen verwenden die Kirchen für Personalkosten, Verwaltung, Kirchenbauten, Bildung und Karitatives.
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