Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine aus mindestens zwei Personen bestehende Personengesellschaft. Die eine Person ist der persönlich haftende Komplementär, die andere Person ein beschränkt haftender Kommanditist. Bei diesen Personen kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Das Mitbestimmungsrecht der Kommanditisten ist in der Regel beschränkt. Mit einer Kommanditgesellschaft soll normalerweise ein kaufmännisches Handelsgewerbe betrieben werden. Sie muss in das Handelsregister eingetragen werden, wodurch der Gesellschaft Rechte und Pflichten verliehen werden. So ist eine Kommanditgesellschaft zur Buchführung verpflichtet. Am Jahresende wird der erwirtschaftende Gewinn der Kommanditgesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt, die ihrerseits diesen Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben müssen.
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