Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine speziell in der Bundesrepublik Deutschland existierende Rechtsform für Unternehmen. Diese juristische Person fasst Elemente der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) in einer Gesellschaft zusammen. In einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gibt es keinen Vorstand sondern mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den Komplementären. Die weiteren Gesellschafter, die auch Kommanditaktionäre heißen, haften stattdessen nur in Höhe ihrer erbrachten Einlagen.
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