KontoführungsgebührenDie Gebühren für die Führung eines Kontos können Arbeitnehmer pauschal mit 16 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ansetzen. Weitere Kontoführungsgebühren können nicht abgesetzt werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass auch zahlreiche private Transaktionen über das Konto getätigt werden.
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