Kontrollmitteilung

Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um interne Mitteilungen zwischen Finanzämtern, um steuerpflichtige Belange über Personen auszutauschen. Die Finanzämter können sich sowohl im In- als auch im Ausland befinden. Kontrollmitteilungen gibt es vor allem bei Betriebsprüfungen. Hierbei werden zum Beispiel Zahlungen an Geschäftspartner festgestellt und an die zuständigen Finanzämter zur Überprüfung weitergereicht. Jedoch gibt es auch Grenzen für Kontrollmitteilungen. So dürfen keine Mitteilungen bei einer Betriebsprüfung erfolgen, deren Informationen aus der Patienten- oder Mandantenkartei eines Arztes oder Rechtsanwaltes stammen.
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