KurzarbeitergeldDas Kurzarbeitergeld gehört zwar zu den steuerfreien Einnahmen, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Dadurch wird das Kurzarbeitergeld nicht der Einkommensteuer unterworfen, aber es wird berücksichtigt, wenn der Einkommensteuersatz berechnet wird. Als Folge daraus erhöht sich häufig der Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte anzuwenden ist.
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