LebensführungskostenEin Steuerpflichtiger kann die Kosten für seine privaten Lebensführung steuerlich nicht geltend machen. Ausnahmen gibt es, wenn die Aufwendungen teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst sind. Falls der private Anteil weniger als 10 Prozent beträgt, können sie vollständig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Ansonsten kann ein Teil, je nach Höhe des beruflichen Anteils, steuerlich geltend gemacht werden.
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