Lebensversicherung Nur die Lebensversicherungen sind steuerfrei, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und mindestens über zwölf Jahre laufen. Zudem muss der Versicherte mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Bei allen übrigen Lebensversicherungen werden Steuern fällig. Wenn der Versicherungsvertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und er der Altersvorsorge dient, werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Voraussetzung dafür ist, dass die Erträge nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und dass der Vertrag mindestens über zwölf Jahre gelaufen ist. Ansonsten fällt für den kompletten Ertrag die Abgeltungssteuer an.
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