Lifo-MethodeLaut § 256 HGB stellt die Lifo-Methode eine Bewertungsmethode im Rahmen der Sammelbewertung dar, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln. "Lifo" ist die Abkürzung für "Last In - First Out". In diesem Zusammenhang bedeutet dies, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder verkauft werden. Die Lifo-Methode kann nur steuerlich angewendet werden, wenn das Unternehmen eine Bilanz erstellen muss. In diesem Fall muss diese Methode auch in der Handelsbilanz eingesetzt werden.
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