Lineare AbschreibungBei der linearen Abschreibung wird das Wirtschaftsgut in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage wird dabei gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Aus amtlichen Tabellen wird die Nutzungsdauer für jedes Wirtschaftsgut ermittelt. Im Anschaffungsjahr kann die Abschreibung nur mit einem Zwölftel pro Monat vorgenommen werden.
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