Liquidation Unter Liquidation wird im Einkommensteuergesetz die Betriebsaufgabe verstanden, im Körperschaftsteuergesetz ist Liquidation mit den Begriffen Abwicklung und Auflösung gleichgesetzt. Bei einer Liquidation können für die Gesellschafter Einkünfte entstehen, die besteuert werden. Bei stillen Reserven handelt es sich um Kapitaleinkünfte. Es können zudem Einkünfte aus Gewerbebetrieb und private Vermögenszuflüsse entstehen.
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