Lohnsteuer-Anmeldung

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer aller Arbeitnehmer in einem Gesamtbetrag spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Der Arbeitgeber reicht dafür eine Lohnsteuer-Anmeldung, in der die Summe der einbehaltenen Lohnsteuer steht, beim Finanzamt ein. Diese Anmeldung erfolgt heutzutage fast immer auf elektronischen Weg. 
Der Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist in den meisten Fällen monatlich. Er kann vierteljährlich sein, wenn die Summe der Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen 1.000 € und 4.000 € lag. Oder er kann jährlich sein, wenn die Summe der Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr geringer als 1.000 € war.
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