Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist nur eine bestimmte Erhebungsform der Einkommensteuer, sie ist keine Steuer eigener Art. Dieser Steuer unterliegen abhängige Beschäftigte mit ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Lohnsteuer wird bei diesen Personen durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, bei jeder Lohnzahlung an die Arbeitnehmer die Lohnsteuer einzubehalten und an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abzuführen. Dies gilt nicht nur für die unbeschränkt Steuerpflichtigen sondern auch für Arbeitnehmer, deren Einkünfte zu 90 Prozent der deutschen Besteuerung unterliegen und für im Ausland lebende Arbeitnehmer, die ihren Lohn aus inländischen öffentlichen Kassen bekommen.
Falls im Laufe des Kalenderjahres zuviel Lohnsteuer erhoben wurde, wird diese dem Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach Ablauf des Jahres zurückgezahlt.
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