LohnsteuerbefreiungJeder Arbeitnehmer und jeder Angestellte, auch wenn es sich um ausländische Arbeitnehmer handelt, muss in Deutschland Lohnsteuer zahlen. Selbständige und Freiberufler sind einkommensteuerpflichtig und nicht lohnsteuerpflichtig. Nur diplomatische oder konsularische Vertreter, wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind oder wenn sie nicht ständig im Inland leben, Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie Personen, die bei der EU oder bestimmten anderen internationalen Organisationen tätig sind, sind lohnsteuerbefreit.
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