Lohnsteuerkarte

Grundlage des Lohnsteuerabzugs ist die Lohnsteuerkarte (§39 EStG), die von der Gemeinde anhand ihrer Unterlagen vor Jahresanfang für alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen ihres Bezirks ausgestellt und an diese versendet wird. Die Gemeinde trägt auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit, etc. ein.
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