Lotteriesteuer Verschiedene öffentliche Lotterien und Ausspielungen unterliegen im Inland der Lotteriesteuer. Unter Lotterie wird in diesem Zusammenhang ein Glücksspiel verstanden, bei dem ein Geldgewinn gegen Zahlung eines Einsatzes gewährt wird. Bei einer Ausspielung besteht hingegen der Gewinn aus Geld und Sachwerten oder nur aus Sachwerten. Wenn ein Verein eine Lotterie oder eine Ausspielung veranstaltet, so fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Lotteriesteuer an.
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