Mehrarbeit Eine Mehrarbeit wird durch einen Arbeitnehmer geleistet und entsteht, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Falls Zuschläge bei Mehrarbeit entstehen, sind sie normalerweise steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bei bestimmten Voraussetzungen wie Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit können Zuschläge aber auch steuerfrei sein. In diesen Fällen dürfen die Zuschläge nicht bestimmte Prozentsätze des regelmäßigen Arbeitslohns übersteigen. Dies sind zum Beispiel 25 Prozent für Nachtarbeit und 50 Prozent für Sonntagsarbeit.
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