MehrfachbeschäftigungSobald ein Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt ist, handelt es sich um eine Mehrfachbeschäftigung. Der Arbeitnehmer benötigt in diesem Fall für jeden Arbeitgeber eine eigene Lohnsteuerkarte. Alle zusätzlichen Lohnsteuerkarten (außer der ersten), die bei der Gemeinde zu beantragen sind, erhalten die Steuerklasse VI. Nur falls der Arbeitnehmer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann er eine Pauschalierung der Lohnsteuer beantragen. Dann ist keine zusätzliche Lohnsteuerkarte notwendig.
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