MietereinbautenBestimmte Ein- und Umbauten durch den Mieter werden als Mietereinbauten beziehungsweise als Mieterumbauten bezeichnet. Es handelt sich dabei um Baumaßnahmen, die der Mieter des Gebäudes auf seine Rechnung durchführt und die in die Kategorien Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen, Sonstige Mietereinbauten oder Mieterumbauten eingeordnet werden können. Diese Einbauten bleiben das Eigentum des Mieters. Der Mieter kann die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zeitanteilig abschreiben.
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