Mildtätige ZweckeEine Körperschaft, z.B. eine Stiftung oder ein gemeinnützige Verein, kann Steuervergünstigungen erhalten, wenn sie mildtätige Zwecke verfolgt. Unter mildtätigen Zwecken werden Tätigkeiten verstanden, die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen. Die unterstützten Personen müssen dabei aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sein oder deren Bezüge nicht das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe übersteigen (§53 AO).
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