MindeststammkapitalBei Gründung einer Gesellschaft müssen die Anteilseigner ein Stammkapital in die neue Gesellschaft einbringen. Stammkapital kann aus Bareinlagen (Geld) und aus Sacheinlagen (Sachen oder Rechte) bestehen. Bei einer GmbH-Gründung wird als Mindeststammkapital 25.000 € benötigt. Davon müssen mindestens 50 Prozent geleistet sein, wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen wird. Jeder Gesellschafter muss 1.000 € oder mehr einzahlen. Als Ausnahme wird die Mini-GmbH behandelt, die auch ohne Mindeststammkapital gegründet werden kann. Wird eine Aktiengesellschaft gegründet, wird als Mindeststammkapital 50.000 € benötigt.
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