Mischformen

Bei Mischformen handelt es sich um Gesellschaften, die sich aus zwei oder mehr Rechtsformen zusammensetzen. Dabei werden häufig Personen- und Kapitalgesellschaften miteinander kombiniert, wobei keine Gesellschaft ihre Selbständigkeit aufgibt. Typisches Beispiel ist die GmbH & Co KG, die als Basis eine Kapitalgesellschaft (KG) und als persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft mit beschränkter Haftung besitzt. Es gibt aber auch kompliziertere Mischformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Durch Einsatz von Mischformen wird versucht, die Beschränkung der Haftung mit steuerlichen Vorteilen zu verbinden.
» Fenster schließen