Miterbe
Ist der
Erblasser von mehreren Personen beerbt worden, z.B. aufgrund Gesetzes von den Kindern, so sind diese Miterben bezüglich seines Nachlasses. Sie können auch durch
Testament zu einem bestimmten Prozentsatz oder Bruchteil oder zu gleichen Teilen als Miterben des Nachlasses eingesetzt werden. Die Miterben bilden die berühmt-berüchtigte Erbengemeinschaft, die bis zur sogenannten
Auseinandersetzung fortbesteht.