Nebenberufliche Tätigkeit

Falls eine Tätigkeit, bei der Einkünfte erzielt werden, nicht länger als ein Drittel einer vergleichbaren Vollerwerbstätigkeit dauert, wird sie als nebenberufliche Tätigkeit eingestuft. Dies ist auch gegeben, wenn die Person keinen Hauptberuf ausübt. Falls mehrere Nebentätigkeiten durchgeführt werden, die gleichartig sind, werden diese Tätigkeiten zu einer nebenberuflichen Tätigkeit zusammengefasst. Typisches Beispiel dafür ist, wenn ein Lehrer an verschiedenen Schulen Religionsunterricht gibt. Wenn es sich bei der Nebentätigkeit um eine Tätigkeit als Erzieher, Übungsleiter oder ähnliches handelt, können Einnahmen hieraus bis zu 2.100 € steuerfrei sein. Zudem können Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
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