Negative EinkünfteAus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei negativen Einkünften um Verluste. Diese können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies kann auf drei Arten erfolgen. Bei einem horizontalen Verlustausgleich, der in der Regel angewendet wird, können Verluste nur in derselben Einkunftsart berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu können bei einem vertikalen Verlustausgleich Verluste zwischen verschiedenen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Als dritte Option gibt es noch den Verlustabzug nach §10d Einkommenssteuergesetz. Hierbei können Verluste vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden. Dies wird als Verlustvortrag bezeichnet.
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