Nennkapital

Das Nennkapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Es ist mit dem Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar. Das Nennkapital muss mindestens 50.000 € betragen, um mögliche Forderungen der Gläubiger einer Gesellschaft abzusichern. Dieses nominelle Kapital ist ein Teil des Eigenkapitals der Aktiengesellschaft und muss laut § 266 II und III des Handelsgesetzbuches in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen werden.
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