NettolohnvereinbarungEine Nettolohnvereinbarung bedeutet, dass die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer an das Finanzamt gezahlt wird. Die Lohnsteuer wird wie üblich aus dem Bruttoarbeitslohn ermittelt, der den ausgezahlten Nettobetrag ergibt, nachdem die Lohnsteuer abgezogen worden ist. Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch noch die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und den Versicherungsbeitrag des Arbeitnehmers abführen.
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