Nichteheliche LebensgemeinschaftAus steuerrechtlicher Sicht werden beide Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gleichgestellt, sondern sie werden voneinander getrennt veranlagt. Dadurch ergeben sich immer wieder Nachteile. So kann bei der Einkommensteuer nicht der Splittingtarif angewendet werden. Nur Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Zudem muss der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beim Erben eine um einiges höhere Erbsteuer zahlen. Bei einer Trennung besteht keine Unterhaltszahlungspflicht, wenn die Partner ohne Ehe zusammengelebt haben.
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